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Wer ist der richtige Partner für den Verkauf?

30. Juni 2017

Über die Beweggründe für den Verkauf einer Liegenschaft haben wir schon berichtet, ebenso, dass der erste Schritt zum Verkauf die Ermittlung des Verkehrswertes ist.

Wenn nun klar ist, dass die Liegenschaft verkauft wird und der Verkehrswert ermittelt ist, stellt sich die Frage, wie die Liegenschaft verkauft werden soll. Am Anfang steht fast immer die Überlegung, die Liegenschaft selber auszuschreiben und es auf eigene Faust zu versuchen. Doch verfügen Sie über die Kenntnisse in der ganzen Abwicklung? Oder ist es besser,jemanden damit zu beauftragen, der sich tagtäglich mit diesem Thema beschäftigt? Guter Rat muss nicht teuer sein: Eine Erstberatung für den Verkauf ist praktisch bei jedem Immobilienmakler kostenlos. Dort wird Ihnen aufgezeigt, was für Möglichkeiten ein professioneller Anbieter hat, wie das richtige Vorgehen ist und welche Fehler vermieden werden sollten. Ebenso wird der Makler Ihnen kostenlos ein Angebot für den Verkauf der Liegenschaft erstellen.

Was kostet die Dienstleistung eines Maklers?
In unserer Region beträgt das Maklerhonorar zirka 2 bis 3 Prozent des erzielten Verkaufspreises, also bei einem Haus mit einem Wert von 600'000 Franken sind das rund Fr. 12'000 bis 15'000 Franken. Dazu kommen teilweise noch Werbekosten, bei einigen Maklern sind diese auch enthalten im Honorar. Wenn dieser Betrag auf den ersten Blick hoch aussieht, ist folgendes zu bedenken: Ein Immobilienfachmann kann Ihre Liegenschaft zum bestmöglichen Preis verkaufen und Sie vor teuren Fehlern bewahren. So werden Sie schlussendlich, trotz gewisser lnitialkosten, mehr für Ihre Liegenschaft bekommen.

Was beinhaltet die Dienstleistung eines Maklers?
Ein guter Makler übernimmt für Sie beim Verkauf fast alles! Erfassung des Objektes, Abklärungen von fehlenden lnformationen, die Ausschreibung des Objektes (Internet, Printmedien, Verkaufsbroschüre), die Besichtigungen, die Dokumentation von Interessenten, die Prüfung von Interessenten und die Abklärungen in Sachen Finanzierung. Weiter veranlasst er die Erstellung des Kaufvertrags beim Notar, begleitet Sie zum Notar und ist auf Wunsch auch bei der Hausübergabe dabei. Ein sogenanntes Rundum-Sorglos-Paket, bei dem Sie praktisch nur noch den Vertrag beim Notar unterzeichnen müssen.

Wer ist der richtige Makler?
Zahlreiche Firmen und Einzelpersonen buhlen um Verkaufsmandate, nach dem Motto: noch günstiger, noch schneller, noch besser, etc. Lassen Sie sich nicht von den Angeboten blenden, sondern prüfen Sie gründlich, wem Sie den Verkauf Ihrer Liegenschaft anvertrauen wollen. Nebst dem persönlichen Eindruck gilt hier ein Merkmal dem Vermittlungsauftrag: Ein korrekter Vermittlungsauftrag beinhaltet nebst dem Erfolgshonorar auch eine klar begrenzte Laufzeit. Zusätzlich sollte auch ein allfälliges Nichterfolgshonorar geregelt sein: Dieses Honorar müssen Sie auch bezahlen, wenn die Liegenschaft nicht verkauft werden kann. Bereits hier gibt es riesige Unterschiede und Anbieter, die beim Nicht-Erfolg bis zu einem Drittel eines Erfolgshonorars verlangen, was eindeutig zu viel ist. Ein Nichterfolgshonorar soll die Umtriebe des Maklers zwar decken. jedoch nicht mehr.

Weiter stellt sich die Frage, wie Ihr Partner für den Verkauf der Immobilie ausgebildet ist: Ist es ein Fachmann mit Erfahrung? Hat er Kenntnisse im Immobilien- und Baubereich? Verfügt er über eine entsprechende Ausbildung? Gibt es diesen Vermittler schon lange? lst der Makler vor Ort und kurzfristig für Besichtigungen verfügbar? Hat er die Kenntnisse über die Ortschaft und die Region? Ist der Makler in der Region bekannt? Suchen Interessenten nach Objekten bei diesem Makler?

Ein regional verankerter und bekannter Makler, der auch mit zahlreichen anderen Objekten aktiv am Markt ist, kann oft auch eine Immobilie durch Kenntnisse über bereits vorhandene Interessenten vermitteln. Ein guter Ein-Mann-Betrieb kann ebenso gut sein wie ein grosser Konzern, denn oft ist die Persönlichkeit des Maklers vor Ort entscheidend.

Wie Sie sehen, lohnt sich ein Vergleich und eine genaue Prüfung der Anbieter. Machen Sie Gebrauch von einer kostenlosen Beratung und verlangen Sie unverbindlich ein Angebot. Alle in dieser Zeitung veröffentlichten Immobilien-Tipps können im Netz unter www.chs-immobilien.ch nachgelesen werden.

Quelle: Wynentaler Blatt, 30. Juni 2017